Pauschale Kürzung der Überhangprovision unwirksam...
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Andreas Buschmann
Berlin

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Nachrichten und Urteile zum Thema Provison im Arbeitsrecht

Pauschale Kürzung der Überhangprovision unwirksam »

Was passiert mit der Provison, wenn der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und das Geschäft, für das dem Arbeitnehmer die Provision zusteht, noch nicht vollständig ausgeführt ist? Steht dem Arbeitnehmer die Provision dann als so genannte Überhangprovision zu? Darf der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass eine solche Überhangprovison pauschal auf die Hälfte gekürzt wird, weil der Arbeitnehmer ausscheidet und das provisionspflichtige Geschäft von einem anderen Arbeitnehmer weiter betreut wird? Hierzu entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.02.2008, 10 AZR 125/07.