Gleichbehandlung - Nachrichten
Rechtsanwalt Buschmann
Nachrichten zu Rechtsfragen zur Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis, zu den Rechten und Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), zur Haftung und Entschädigung wegen Ungleichbehandlung und Diskriminierung.
Bewirbt sich eine schwangere Arbeitnehmerin auf eine Stelle und besetzt der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem männlichen Mitbewerber, dann kann dies eine verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts sein. Was aber muss die Arbeitnehmerin dem Gericht vortragen? Das Bundesarbeitsgericht setzte jetzt mit Urteil vom 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - neue Maßstäbe.
Die Lufthansa lehnte die Einstellung einer 46-jährigen Stewardess wegen ihres Alters als “nicht zumutbar” ab. Die Ablehnung der Bewerberin als “zu alt” wird teuer: Das Arbeitsgericht Frankfurt (11 Ca 8952/06) hielt 4000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung für angebracht.
Darf der Arbeitgeber einem gekündigten Arbeitnehmer den Zugang zu Intranet und Internet am Arbeitsplatz verweigern? Nein, meinte das Arbeitsgericht Berlin (71 Ca 24785/05): Der Entzug selbstverständlicher Arbeitsmittel wie des Internets sei Diskriminierung und könne nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen gerechtfertigt sein.
Bundestagsabgeordnete erhalten eine steuerfreie jährliche Kostenpauschale von derzeit mindestens 43 764 EUR zuzüglich weiterer Sachleistungen. Die Kostenpauschale enthält verschiedenste Vergünstigungen, die dem Normalbürger nicht zustehen. Der Bundesfinanzhof hat dies jetzt kritisiert - und erstaunlich klare Worte gefunden (”verfassungswidriges Staatshandeln”, “Selbstbegünstigung”). Mit Beschluss vom 21.09.2006 - VI R 81/04 - stellte der Bundesfinanzhof dem Bundesfinanzminister 10 Fragen von beißender Schärfe - und kündigte an, die Sache vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.
Die Arbeitnehmerin machte Schadensersatz wegen einer Benachteilung aus geschlechtsspezifischen Gründen mit der Begründung geltend, sie sei bei der Beförderung in eine Direktorenstelle gegenüber einem männlichen Bewerber aus geschlechtsspezifischen Gründen benachteiligt worden, weil sie zur Zeit der Entscheidung über die Stellenbesetzung schwanger war.
Ein Arbeitgeber schreibt eine Stelle mit der unzulässigerweise nur Frauen ansprechenden Stellenbezeichnung “Chefsekretärin/ Assistentin” aus. Ein bei der Stellenbesetzung nicht berücksichtigter männlicher Stellenbewerber machte daraufhin wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung eine Entschädigung geltend. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Klage Urteil vom 30.03.2006, 10 Sa 2395/05, abgewiesen - die Bewerbung enthalte Indizien, dass sie nicht ernst gemeint war.
Wer als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält, ärgert sich unter Umständen nicht nur über die erhaltene Rüge, sondern auch deshalb, weil Kollegen sich ähnlich verhalten - ohne dass diese Kollegen deshalb jemals eine Abmahnung erhalten hätten. Kann man als Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht geltend machen, die Abmahnung sei eine unzulässige Ungleichbehandlung und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz? Hiermit hatte sich das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein zu befassen (2 Sa 350/05).
Bei einer Beförderungskonkurrenz kann ein Beamter, der nach dem Willen des Dienstherrn nicht zum Zuge kommen soll, vorläufigen Rechtsschutz beantragen. Was aber ist, wenn der Dienstherr die Stelle kurzerhand mit dem Konkurrenten endgültig besetzt, bevor das Gericht über den Eilantrag entscheiden konnte? Geht der übergangene Bewerber dann “leer” aus? Hierzu hatte das Oberverwaltungsgericht Saarlouis jetzt zu befinden (1 W 19/06).
Der Bundestag hat am 19.10.2006 eine Änderung des am 18.8.2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen - um das soeben beschlossenen Gesetz nachzubessern. Die Nachbesserungen hat sind versteckt in dem Entwurf des “Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes” (Drs. 16/1936, 16/1307) enthalten.