Betriebsbedingte Kündigung - Stammarbeitnehmer bleiben, Leiharbeitnehmer gehen... Kündigung: Krankheit für Sozialauswahl kein Argument... Überraschung: Betriebsübergang - Kündigungssschutz weg... Falsche Punktebewertung in Sozialauswahl - Ende der Domino-Theorie...
Fachanwalt Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Andreas Buschmann
Berlin

Betriebsbedingte Kündigung - Nachrichten

Rechtsanwalt Buschmann

Nachrichten zum Thema betriebsbedingte Kündigung. Urteile der Arbeitsgerichte zum Kündigungsschutz gegen eine betriebsdingte Kündigung, zu den Anforderungen an die Sozialauswahl und mehr.

Betriebsbedingte Kündigung - Stammarbeitnehmer bleiben, Leiharbeitnehmer gehen »

Darf ein Arbeitgeber einem seiner Arbeitnehmer eine betreibsbedingte Kündigung aussprechen, wenn im Betrieb andererseits noch Leiharbeitnehmer beschäftigt sind? Nein, meinte das Landesarbeitsgericht Hamm in einer Entscheidung vom 05.03.2007, 11 Sa 1338/06.

Kündigung: Krankheit für Sozialauswahl kein Argument »

Darf der Arbeitgeber bei der betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl “nach Gesundheit” durchführen, gesunde Arbeitnehmer von der Kündigung ausnehmen und Kündigungen nur denjenigen Arbeitnehmern aussprechen, die hohen Ausfallzeiten wegen Krankheit haben?

Überraschung: Betriebsübergang - Kündigungssschutz weg »

Was passiert bei einem Betriebsübergang mit dem Kündigungsschutz, wenn der bisherige Arbeitgeber einen Betrieb oder Betriebsteil auf einen Erwerber überträgt und der neue Betriebsinhaber nur einen Kleinbetrieb hat? Entfällt dann beim neuen Arbeitgeber der bisherige Kündigungsschutz?

Falsche Punktebewertung in Sozialauswahl - Ende der Domino-Theorie »

Das Bundesarbeitsgericht änderte am 09.11.2006 seine Rechtsprechung zu Sozialauswahl. Auf Fehler die dem Arbeitgeber bei der Anwendung eines Punktesystems unterlaufen, kann sich nur der direkt vom Fehler betroffenen Arbeitnehmer berufen, nicht dessen Kollegen.

Nachträgliche Unterschrift unter Namenliste zum Interessenausgleich ist unwirksam »

Arbeitgeber beschweren sich oft, dass eine betriebsbedingte Kündigung rechtlich schwierig umzusetzen sei. Allerdings enthält das Kündigungsschutzgesetz für Betriebe mit Betriebsrat eine Vorgehensweise, die dem Arbeitgeber eine nahzu “wasserdichte” betriebsbedingte Kündigung ermöglicht: den Interessenausgleich mit Namensliste. Das Bundesarbeitsgericht hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, in dem der Arbeitgeber es dennoch falsch anpackte (BAG vom 06.07.2006, 2 AZR 520/05).

Sozialauswahl bei Zusammenlegung von Niederlassungen »

Wie ist eigentlich die Sozialauswahl durchzuführen, wenn der Arbeitgeber zwei Niederlassungen zusammenlegt: Sind die Arbeitnehmer der einzelnen Niederlassungen nur unter sich zu vergleichen oder ist die Sozialauswahl zwischen den Arbeitnehmern beider Niederlassungen durchzuführen. Dies hatte das Bundesarbeitsgericht jetzt zu entscheiden (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2006 - 2 AZR 676/05).

Nachbesserung des AGG - Alter soll bei der Sozialauswahl weiterhin vor Jugend gehen »

Der Bundestag hat am 19.10.2006 eine Änderung des am 18.8.2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen - um das soeben beschlossenen Gesetz nachzubessern. Die Nachbesserungen hat sind versteckt in dem Entwurf des “Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes” (Drs. 16/1936, 16/1307) enthalten.

Änderungskündigung zur Einführung von Arbeit nach Bedarf »

Darf ein Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen, weil er die Arbeitszeit zukünftig so organiseren will, dass dem Arbeitnehmer nur zu 75 % der bisherigen Arbeitszeit ein Anspruch auf bezahlte Beschäftigung zusteht und eine darüber hinausgehende bezahlte Beschäftigung nur stattfinden soll, wenn Arbeitsbedarf besteht?

Kündigung bei nicht rechtzeitiger Massenentlassungsanzeige - Vertrauensschutz »

Was passiert, wenn ein Arbeitgeber eine Massenentlassung durchführt und dabei die grundlegend geänderte neue Rechtprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Massenentlassung nicht berücksichtite - etwa weil der Arbeitgeber die Änderung der Rechtsprechung noch nicht kannte. Sind dann alle Kündigungen, die im Zuge der Massenentlassung erfolgen samt und sonders unwirksam?