Mobbing - Nachrichten
Rechtsanwalt Buschmann
Nachrichten und Urteile zu den Themen Arbeitsplatzkonflikt & Mobbing. Welche Rechtsmaßnahmen gegen Degradierung und Schikanen möglich sind und wann Schadensersatz, Schmerzengeld oder eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts denkbar sind.
Arbeitnehmer können verlangen, dass der Arbeitgeber ihren Arbeitsplatz und die Arbeitsabläufe in einer Gefährdungsbeurteilung auf (Gesundheits-)Gefahren untersucht. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 1117/06).
Bewirbt sich eine schwangere Arbeitnehmerin auf eine Stelle und besetzt der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem männlichen Mitbewerber, dann kann dies eine verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts sein. Was aber muss die Arbeitnehmerin dem Gericht vortragen? Das Bundesarbeitsgericht setzte jetzt mit Urteil vom 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - neue Maßstäbe.
Der Arbeitgeber verlangte die Gewährung eines Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit. In dem Fördermittelantrag teilte er offenherzig mit, er habe mit dem eingestellten Kraftfahrer Lenkzeiten von 60 Stunden wöchentlich vereinbart, das ganze für ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.250,00 Euro netto inklusive Spesen und inklusive Übernachtungskosten. Die Spesenanteil am Gesamtnettobetrag liege bei 1.250,00 Euro.
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, teilte mit, sie rechne damit, dass das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2008 weitere Entscheidungen zum Mobbing trifft.
Die Arbeitsgerichte müssen bei Arbeitsplatzkonflikten und Mobbing zukünftig wesentlich genauer als bisher hinschauen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 593/06. Es stellte klar: Arbeitgeber haften für Mobbing durch Vorgesetzte - und zwar auch dann, wenn der Vorgesetzte behauptetet, er habe nicht erkennen können, dass er mit seinem Verhalten bei dem […]
Arbeitsplatzkonflikte und Mobbing machen krank. Schreibt der Arzt wieder gesund, stellt sich für die Konfliktbetroffenen oft die Frage, wie sie sich verhalten sollen. Nicht selten ist die Befürchtung allzu gerechtfertigt, das Mobbing werde nach der Rückkehr zur Arbeit umgehend neu beginnen. Was also tun? Darf die Arbeit verweigert werden, bis das Mobbing beendet ist? Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 23.01.2007, 9 AZR 557/06, zur Frage, wie ein Zurückbehaltungsrecht bei Mobbing ausgeübt werden kann.
Manche Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit stehen bekanntlich Mobbing-Betroffenen eher nicht wohlwollend gegenüber. Es ist dann sehr praktisch, wenn im Arbeitsverhältnis Ausschlussfristen zur Geltendmachung von Ansprüchen gelten. Das Gericht stellt dann kurzerhand fest, der Mobbing-Betroffene habe seine behaupteten Ansprüche jedenfalls zu spät geltend gemacht. Dieser Art von “kurzem Prozess” hat das Bundesarbeitsgericht jetzt Grenzen gesetzt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06).
Darf der Arbeitgeber einem gekündigten Arbeitnehmer den Zugang zu Intranet und Internet am Arbeitsplatz verweigern? Nein, meinte das Arbeitsgericht Berlin (71 Ca 24785/05): Der Entzug selbstverständlicher Arbeitsmittel wie des Internets sei Diskriminierung und könne nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen gerechtfertigt sein.
Ein Arbeitgeber beschimpft seinen angestellten Kfz-Meister in Anwesenheit von Kunden schwer. Der Kfz-Meister erkrankt daraufhin an einer Depression und ist zwei Jahre arbeitsunfähig krank. Haftet der Arbeitgeber? Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (6 Sa 2132/03) verurteilte den Arbeitgeber - und zwar zu 24.000 Euro Schmerzensgeld.
Wer als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält, ärgert sich unter Umständen nicht nur über die erhaltene Rüge, sondern auch deshalb, weil Kollegen sich ähnlich verhalten - ohne dass diese Kollegen deshalb jemals eine Abmahnung erhalten hätten. Kann man als Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht geltend machen, die Abmahnung sei eine unzulässige Ungleichbehandlung und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz? Hiermit hatte sich das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein zu befassen (2 Sa 350/05).