Arbeitsrecht Blog
Rechtsanwalt Buschmann, Berlin
Urteile & Nachrichten zum Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, Befristung, Gleichbehandlung, Mobbing, Kündigung, Kündigungsschutz & Abfindung. Von Rechtsanwalt Buschmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Flexibilisierung bis zu 100 % des Gehalts vereinbaren: Abschaffung des Festgehalts. Gehalt nur nach dem Grad der Erreichung bestimmter Ziele. Das Ganze garniert mit einem ergänzenden Freiwilligkeitsvorbehalt. Geht so etwas?
Darf der Arbeitgeber einem gekündigten Arbeitnehmer den Zugang zu Intranet und Internet am Arbeitsplatz verweigern? Nein, meinte das Arbeitsgericht Berlin (71 Ca 24785/05): Der Entzug selbstverständlicher Arbeitsmittel wie des Internets sei Diskriminierung und könne nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen gerechtfertigt sein.
Darf ein Arbeitgeber im Arbeitvertrag eine Klausel vereinbaren, die ihm erlaubt das Gehalt des Arbeitnehmers bei Bedarf einseitig abzusenken - bei unverändert bleibender Arbeitsleistung des Arbeitnehmers? Das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 721/05) meint: ja - wenn der Arbeitgeber bestimmte Vorgaben und Grenzen einhält und seine Arbeitsverträge geschickt genug gestaltet.
Unglück im Glück: Wer als Langzeitarbeitloser Arbeitslosengeld-II bezieht und dann ein Auto gewinnt, freut sich nur kurz: Empfänger von Arbeitslosengeld II haben sich den Wert des unerwartet gewonnen Fahrzeugs als Vermögen anrechnen zu lassen. Sie beziehen dann so lange kein Arbeitslosengeld II, bis der Wert des Wagens restlos verbraucht ist. Also: je teurer der gewonnene […]
Wenn ein Arbeitnehmer einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber stellt, folgt oft die Kündigung durch den Arbeitgeber. Viele Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit halten die fristlose Kündigung nach einer Anzeige fast “automatisch” für berechtigt. Wer als Arbeitnehmer zu Missständen den Mund aufmacht ist halt “Nestbeschmutzer”, pardon: verletzt (angeblich) seine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt klargestellt, dass Arbeitnehmer für Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber nicht ohne weiteres gekündigt werden dürfen - auch dann nicht, wenn Vorgesetzte “nur” das Vermögen des Arbeitgebers schädigen (BAG, Urteil vom 07.12.2006, 2 AZR 400/05).
Taktische Schachzüge bei der Änderungskündigung: Welchen Zeitdruck darf der Arbeitgeber ausüben? Welche Zeit darf sich der Arbeitnehmer mit der vorbehaltlosen Annahme eines Änderungsangebots lassen? Bundesarbeitsgericht vom 01.02.2007 - 2 AZR 44/06.
Ist ein unverständliches Gesetz unwirksam? Wer so fragt, dürfte in Deutschland von wahrscheinlich jedem Richter die klare Antwort erhalten: Nein, natürlich nicht. Denn: Was eine dem Nichtjuristen völlig schleierhafte bleibende gesetzliche Vorschrift inhahtlich bedeutet, dies zu klären ist die ureigenste Aufgabe der deutschen Gerichte und wird dort tagtäglich in der Praxis bewältigt - wenn auch gelegentlich mit Grummeln. Allerdings könnte sich die Nachsicht gegenüber dem Gesetzgeber ändern. Aus Kreisen des Bundesverfassungsgerichts war jetzt nämlich zu hören, unverständlich abgefasste Gesetzen könnten zukünftig einfach als rechtsunwirksam behandelt werden.
Bundestagsabgeordnete erhalten eine steuerfreie jährliche Kostenpauschale von derzeit mindestens 43 764 EUR zuzüglich weiterer Sachleistungen. Die Kostenpauschale enthält verschiedenste Vergünstigungen, die dem Normalbürger nicht zustehen. Der Bundesfinanzhof hat dies jetzt kritisiert - und erstaunlich klare Worte gefunden (”verfassungswidriges Staatshandeln”, “Selbstbegünstigung”). Mit Beschluss vom 21.09.2006 - VI R 81/04 - stellte der Bundesfinanzhof dem Bundesfinanzminister 10 Fragen von beißender Schärfe - und kündigte an, die Sache vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.
Am 01.02.2007 kommentierte ich die amtliche, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für 2004 geführte Statistik über Beschwerden gegen Rechtschutzversicherer. Hierzu gibt es Nachträge - vor allem die Beschwerdestatisik 2005.
Ein Student ist bei einem Arbeitgeber seit 1990 als “studentische Aushilfe” beschäftigt. Der Arbeitgeber will den Studenten nur beschäftigen, wenn keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Was aber, wenn die Sozialversicherungsfreiheit des Studenten wegfällt?