Arbeitsrecht Blog
Rechtsanwalt Buschmann, Berlin
Urteile & Nachrichten zum Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, Befristung, Gleichbehandlung, Mobbing, Kündigung, Kündigungsschutz & Abfindung. Von Rechtsanwalt Buschmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wenn es drauf ankommt, möchte man, das die eigene Rechtschutzversicherung schnell Kostenschutz erteilt und anstandslos zahlt. Allerdings: Nicht alle Rechtsschutz-Versicherer bieten im Ernstfall immer die in der Werbung versprochene schnelle und unkomplizierte Hilfe. Interessant ist deshalb die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlichte Beschwerdestatistik 2004.
Überträgt ein Arbeitgeber einen Betriebe oder Betriebsteil auf einen anderen Betriebsinhaber, wird das Erwerberunternehmen gesetzlich Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmer. Wenn der neue Arbeitgeber insolvent wird, sind die betroffenen Arbeitnehmer rechtlich fast schutzlos “verkauft” - aber nicht immer: Ein vom Bundesarbeitsgericht jetzt entschiedener Fall (BAG, 14.12. 2006 - 8 AZR 763/05), zeigt, wann der bisherige Arbeitgeber wieder in die Pflicht genommen werden kann.
Darf der Arbeitgeber bei einer Änderungskündigung die Arbeitsvergütung absenken, wenn der Arbeitnehmer nach der Änderung geringerwertige Arbeit als vorher leisten soll? Das Bundesarbeitsgericht entschied mit einem klaren “Jein”. Der Arbeitgeber darf die Vergütung nur unter strengen Voraussetzungen absenken. Liegen diese Voraussetzungen für eine Verringerung des Gehalts nicht vor, ist die gesamte Änderungskündigung unwirksam.
Wann darf ein Arbeitnehmer wegen schlechter Arbeitsleistung die Kündigung erhalten? Dies klärte das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 667/02) am Beispiel eines Arbeitnehmers, der die betriebliche Durchschnittsleistung um 40 - 50 % unterschritt.
Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung mit einer falsch berechneten Kündigungsfrist erklärt - muss der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist Klage zum Arbeitsgericht erheben, wenn er sich nur auf die Einhaltung der Kündigungsfrist berufen will? Nein, entschied das Bundesarbeitsgericht am 06.07.2006, 2 AZR 215/05.
Wie schafft es ein von Geldmangel geplagter Arbeitgeber, seinen Betrieb um weniger erwünschte Arbeitnehmer zu bereinigen und dann mit der “verbesserten” Belegschaft an einen Betrieberwerber zu veräußern - und das alles ohne Kündigungsschutz und Kündigungsfristen einzuhalten? Das Bundesarbeitsgericht hat dem interessierten Arbeitgeber mit Urteil vom 23.11.2006 - 8 AZR 349/06 den Weg gezeigt.
Erhält ein Arbeitnehmer eine Wettbewerbsentschädigung (Karenzentschädigung) gezahlt, wenn er schon in der Probezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet? Ist dem Arbeitnehmer eine Wettbewerbsentschädigung zu zahlen, wenn der Standard-Arbeitvertrag des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer zwar verbietet, nach dem Ausscheiden Wettbewerb zu betreiben, der Arbeitsvertrag aber keine Entschädigung zusagt? Ja, meinte das Bundesarbeitsgericht (BAG 28.06.2006, 10 AZR 407/05).
Erhält ein Arbeitnehmer eine Abfindung als Ausgleich für eine Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen, ist die Abfindung beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Was aber gilt, wenn der Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Vollzeitarbeitsverhältnisses eine Abfindung erhält und im Anschluss an das beendete Vollzeitarbeitsverhältnis eine geringfügige Beschäftigung zu 400 Euro bei dem selben Arbeitgeber annimmt - sind dann Sozialversicherungsbeiträge auf den Abfindungsbetrag zu zahlen?
Das Bundesarbeitsgericht änderte am 09.11.2006 seine Rechtsprechung zu Sozialauswahl. Auf Fehler die dem Arbeitgeber bei der Anwendung eines Punktesystems unterlaufen, kann sich nur der direkt vom Fehler betroffenen Arbeitnehmer berufen, nicht dessen Kollegen.
Arbeitgeber beschweren sich oft, dass eine betriebsbedingte Kündigung rechtlich schwierig umzusetzen sei. Allerdings enthält das Kündigungsschutzgesetz für Betriebe mit Betriebsrat eine Vorgehensweise, die dem Arbeitgeber eine nahzu “wasserdichte” betriebsbedingte Kündigung ermöglicht: den Interessenausgleich mit Namensliste. Das Bundesarbeitsgericht hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, in dem der Arbeitgeber es dennoch falsch anpackte (BAG vom 06.07.2006, 2 AZR 520/05).