Arbeitsrecht Blog
Rechtsanwalt Buschmann, Berlin
Urteile & Nachrichten zum Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, Befristung, Gleichbehandlung, Mobbing, Kündigung, Kündigungsschutz & Abfindung. Von Rechtsanwalt Buschmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Kündigung des Arbeitsverhältnisses gab es bis Ende 2005 einen Steuerfreibetrag. Dieser Freibetrag entfiel ab 01.01.2006 (”Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005″, BGBl. I, Nr. 76).
Allerdings gibt es im Gesetz eine interessante Übergangsregelung.
Wer sich nach der Kündigung nicht umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet, riskiert eine Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Muss der Arbeitgeber den Kürzungsbetrag als Schaden ersetzen, wenn er den Arbeitnehmer nicht auf die frohenden Leistungsnachteile hinwies?
Nutzt der Arbeitnehmer den ihm überlassenen Dienstwagen ohne Erlaubnis privat, darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine verhaltensbedingte Kündigung wegen der Privatnutzung aussprechen.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der VDR und die BA sind übereingekommen, dass kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung mehr besteht, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sind, dass weder der Arbeitnehmer seine Arbeitsbereitschaft und -leistung weiter zur Verfügung stellt, noch der Arbeitgeber die Arbeitsleistung annimmt und sein Weisungsrecht ausübt.