Wie gewonnen, so zerronnen... Fehlende Eigeninitiative bei Arbeitssuche - Wegfall Arbeitslosengeld... Sperrzeit für desinteressierte Bewerbung... Arbeitslosengeld II: Termine der Agentur für Arbeit müssen auch bei defekter Hose wahrgenommen werden...
Fachanwalt Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Andreas Buschmann
Berlin

Arbeitslosengeld - Nachrichten

Rechtsanwalt Buschmann

Wie gewonnen, so zerronnen »

Unglück im Glück: Wer als Langzeitarbeitloser Arbeitslosengeld-II bezieht und dann ein Auto gewinnt, freut sich nur kurz: Empfänger von Arbeitslosengeld II haben sich den Wert des unerwartet gewonnen Fahrzeugs als Vermögen anrechnen zu lassen. Sie beziehen dann so lange kein Arbeitslosengeld II, bis der Wert des Wagens restlos verbraucht ist. Also: je teurer der gewonnene […]

Fehlende Eigeninitiative bei Arbeitssuche - Wegfall Arbeitslosengeld »

Wer Arbeitslos ist und Sozialleistungen erhält, ist zur Eigeninitiative bei der Arbeitsuche verpflichtet und muss seine Arbeitsuche der Agentur für Arbeit auch nachweisen - ansonsten entfällt der Leistungsanspruch. Aber wieviele Bewerbungen sind nötig?

Sperrzeit für desinteressierte Bewerbung »

Was tun, wenn man als Arbeitsloser von der Agentur für Arbeit ein Stellenangebot mitgeteilt bekommt, einem die angebotene Stelle aber überhaupt nicht gefällt? Die Agentur für Arbeit fordert Sie zur Bewerbung auf. Verweigern dürfen Sie eine Bewerbung nicht - Sie bekommen sonst eine Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung.

Arbeitslosengeld II: Termine der Agentur für Arbeit müssen auch bei defekter Hose wahrgenommen werden »

Wegen eines defekten Reißverschlusses sagte ein Erwerbsloser mehrere Termine bei der Arbeitsagentur ab. Zunächst sagte der Bezieher von Arbeitslosengeld II die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung ab, Begründung: Der Reißverschluss seiner einzigen Hose habe geklemmt und sich nicht schließen lassen.

Minderung von Arbeitslosengeld bei verspäteter Meldung »

Wer sich nach der Kündigung nicht umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet, riskiert eine Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Muss der Arbeitgeber den Kürzungsbetrag als Schaden ersetzen, wenn er den Arbeitnehmer nicht auf die frohenden Leistungsnachteile hinwies?