Arbeitsrecht Blog: Konkurrentenklage


Glaubhaftmachung einer AGG-Diskriminierung durch Indizien »

Bewirbt sich eine schwangere Arbeitnehmerin auf eine Stelle und besetzt der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem männlichen Mitbewerber, dann kann dies eine verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts sein. Was aber muss die Arbeitnehmerin dem Gericht vortragen? Das Bundesarbeitsgericht setzte jetzt mit Urteil vom 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - neue Maßstäbe.

Männlicher Bewerber statt schwangerer Bewerberin befördert - keine Diskriminierung »

Die Arbeitnehmerin machte Schadensersatz wegen einer Benachteilung aus geschlechtsspezifischen Gründen mit der Begründung geltend, sie sei bei der Beförderung in eine Direktorenstelle gegenüber einem männlichen Bewerber aus geschlechtsspezifischen Gründen benachteiligt worden, weil sie zur Zeit der Entscheidung über die Stellenbesetzung schwanger war.

Nicht geschlechtsneutrale Stellenanzeige - Keine Entschädigung bei Indizien für unernste Bewerbung »

Ein Arbeitgeber schreibt eine Stelle mit der unzulässigerweise nur Frauen ansprechenden Stellenbezeichnung “Chefsekretärin/ Assistentin” aus. Ein bei der Stellenbesetzung nicht berücksichtigter männlicher Stellenbewerber machte daraufhin wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung eine Entschädigung geltend. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Klage Urteil vom 30.03.2006, 10 Sa 2395/05, abgewiesen - die Bewerbung enthalte Indizien, dass sie nicht ernst gemeint war.

Konkurrentenklage: Stellenbesetzung vor Abschluss des gerichtlichen Eilverfahrens ist unzulässig »

Bei einer Beförderungskonkurrenz kann ein Beamter, der nach dem Willen des Dienstherrn nicht zum Zuge kommen soll, vorläufigen Rechtsschutz beantragen. Was aber ist, wenn der Dienstherr die Stelle kurzerhand mit dem Konkurrenten endgültig besetzt, bevor das Gericht über den Eilantrag entscheiden konnte? Geht der übergangene Bewerber dann “leer” aus? Hierzu hatte das Oberverwaltungsgericht Saarlouis jetzt zu befinden (1 W 19/06).