Betriebsbedingte Kündigung

Falsche Punktebewertung in Sozialauswahl – Ende der Domino-Theorie »

Das Bundesarbeitsgericht änderte am 09.11.2006 seine Rechtsprechung zu Sozialauswahl. Auf Fehler die dem Arbeitgeber bei der Anwendung eines Punktesystems unterlaufen, kann sich nur der direkt vom Fehler betroffenen Arbeitnehmer berufen, nicht dessen Kollegen.

Nachträgliche Unterschrift unter Namenliste zum Interessenausgleich ist unwirksam »

Arbeitgeber beschweren sich oft, dass eine betriebsbedingte Kündigung rechtlich schwierig umzusetzen sei. Allerdings enthält das Kündigungsschutzgesetz für Betriebe mit Betriebsrat eine Vorgehensweise, die dem Arbeitgeber eine nahzu “wasserdichte” betriebsbedingte Kündigung ermöglicht: den Interessenausgleich mit Namensliste. Das Bundesarbeitsgericht hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, in dem der Arbeitgeber es dennoch falsch anpackte (BAG vom 06.07.2006, 2 AZR 520/05).

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Betriebsbedingte Kündigung
9 Q / 0,437 S