8.000 Euro Schmerzensgeld wegen Vorverurteilung »
Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 07.03.2011, – 2-04 O 584/09 - das Land Hessen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 8.000 Euro an einen Polizeibeamten wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht verurteilt. Die damalige Vizepräsidentin des Polizeipräsidiums Frankfurt hatte sich in einer Besprechung mit den Mitarbeitern des Kommissariats, deren Leiter der Kläger war über den [...]