Zu wenig Lohn: Recht auf Nachzahlung bei sittenwidrigem Lohnwucher »
Ist im Arbeitsvertrag deutlich zu wenig Lohn vereinbart, kann dies sittenwidriger Lohnwucher sein. Der so genannte „Lohnwucher“ kann zu Nachzahlungsansprüchen führen. Hierzu enschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 22.04.2009 – 5 AZR 436/08 – folgenden Fall: