Androhung Kündigung: Rechtsschutzversicherung muss zahlen »
Drohte der Arbeitgeber mit einer Kündigung, lehnten Rechtsschutzversicherungen den Kostenschutz bisher häufig mit der Begründung ab, es sei noch kein Versicherungsfall eingetreten. Mit Urteil vom 19.11.2008 – IV ZR 305/07 – hat der Bundesgerichtshof diese Praxis als rechtswidrig verworfen: