Abmahnung: Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung für Internet-Nutzung während der Arbeitszeit - ohne Abmahnung »

Wann rechtfertigt das Surfen im Internet während der Arbeitszeit die verhaltensbedingte Kündigung? Dies war vor allem unklar, wenn der Arbeitgeber im Betrieb keine ausdrücklichen Regeln zur privaten Internet-Nutzung aufgestellt hat. Das Bundesarbeitsgericht entschied jetzt (2 AZR 200/06), es könne sogar eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung erlaubt sein.