Abmahnungen

Verhaltensbedingte Kündigung für Internet-Nutzung während der Arbeitszeit – ohne Abmahnung »

Wann rechtfertigt das Surfen im Internet während der Arbeitszeit die verhaltensbedingte Kündigung? Dies war vor allem unklar, wenn der Arbeitgeber im Betrieb keine ausdrücklichen Regeln zur privaten Internet-Nutzung aufgestellt hat. Das Bundesarbeitsgericht entschied jetzt (2 AZR 200/06), es könne sogar eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung erlaubt sein.

Keine Gleichbehandlung bei der Abmahnung »

Wer als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält, ärgert sich unter Umständen nicht nur über die erhaltene Rüge, sondern auch deshalb, weil Kollegen sich ähnlich verhalten – ohne dass diese Kollegen deshalb jemals eine Abmahnung erhalten hätten. Kann man als Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht geltend machen, die Abmahnung sei eine unzulässige Ungleichbehandlung und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz? Hiermit hatte sich das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein zu befassen (2 Sa 350/05).

Abmahnungen
73 Q / 3,022 S