Änderungskündigung

Personalgespräch über Änderungsvertrag: Keine Teilnahmepflicht der Arbeitnehmer »

Hat ein Arbeitnehmer die Pflicht, mit dem Arbeitgeber über eine Änderung des Arbeitsvertrags zu sprechen  - oder darf der Arbeitnehmer das Gespräch über einen vom Arbeitgeber gewünschten Änderungsvertrag kurzerhand ablehnen? Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordern, in einem Personalgespräch Vertragsänderungen zu besprechen oder sich zu einem Änderungsangebot des Arbeitgebers zu “positionieren”? Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom [...]

Geltung eines Tarifvertrags per Änderungskündigung erzwingbar? »

Darf der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen,  um mit Arbeitnehmer die Geltung eines (vom Arbeitnehmer unerwünschten) Tarifvertrags zu vereinbaren? Diese Frage spielt besonders  bei Personaldienstleistern und Leiharbeit eine Rolle. Das Bundesarbeitsgericht meldete mit Urteil vom 15.01.2009 - 2 AZR 641/07 – Zweifel an, dass der Arbeitgeber die Geltung von Tarifverträgen ohne weiteres per Änderungskündigung durchsetzen kann.
Der [...]

Kündigung: AGG gilt »

AGG & Kündigung: Ist die Berücksichtigung des Alters bei der Kündigung eine verbotene Altersdiskrimierung? Wenn eine betriebsbedingt Kündigung ansteht: Dürfen Arbeitgeber bei der Sozialauswahl das Alter der Arbeitnehmer für die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers berücksichtigen - oder gerade nicht? Gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei Kündigungen des Arbeitgebers? Hierzu entschied das Bundesarbeitsgericht (06. 11.2008 - 2 AZR 701/07).

Änderungskündigung - Zeitdruck & Gültigkeitsdauer des Änderungsangebots »

Taktische Schachzüge bei der Änderungskündigung: Welchen Zeitdruck darf der Arbeitgeber ausüben? Welche Zeit darf sich der Arbeitnehmer mit der vorbehaltlosen Annahme eines Änderungsangebots lassen? Bundesarbeitsgericht vom 01.02.2007 - 2 AZR 44/06.

Änderungskündigung: Ja - Absenkung Gehalt: Jein »

Darf der Arbeitgeber bei einer Änderungskündigung die Arbeitsvergütung absenken, wenn der Arbeitnehmer nach der Änderung geringerwertige Arbeit als vorher leisten soll? Das Bundesarbeitsgericht entschied mit einem klaren “Jein”. Der Arbeitgeber darf die Vergütung nur unter strengen Voraussetzungen absenken. Liegen diese Voraussetzungen für eine Verringerung des Gehalts nicht vor, ist die gesamte Änderungskündigung unwirksam.