AGG

LAG Berlin: Diskriminierung bei Beförderung - Beweis per Statistik »

Kann die Diskriminierung bei der Beförderung durch Statistik belegt werden? Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bejahte dies in einem Grundsatzurteil vom 26.11.2008 - 15 Sa 517/08. Das Landesarbeitsgericht verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung von Schadensersatz und einer Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung. Der Arbeitgeber hatte eine als Führungskraft beschäftigte Arbeitnehmerin bei der Beförderung auf eine Führungsposition wegen ihres Geschlechts [...]

Weniger Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente »

Ein Sozialplan darf die Abfindung geringer bemessen, wenn der aussscheidende Arbeitnehmer Anspruch auf vorgezogene Altersrente hat. Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 11.11.2008 - 1 AZR 475/07 -) befand, Sozialplanabfindungen hätten eine zukunftsbezogene Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion. Wer vorgezogene Altersrente beziehen könne, sei weniger bedürftig. Die geringere Bemessung der Sozialplanabfindung seii deshalb keine verbotene Altersdiskriminierung und auch kein [...]

Kündigung: AGG gilt »

AGG & Kündigung: Ist die Berücksichtigung des Alters bei der Kündigung eine verbotene Altersdiskrimierung? Wenn eine betriebsbedingt Kündigung ansteht: Dürfen Arbeitgeber bei der Sozialauswahl das Alter der Arbeitnehmer für die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers berücksichtigen - oder gerade nicht? Gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei Kündigungen des Arbeitgebers? Hierzu entschied das Bundesarbeitsgericht (06. 11.2008 - 2 AZR 701/07).

Befristung von Flugbegleitern - Altersgrenze »

Das Bundesarbeitsgericht hält die sachgrundlose Befristung älterer Flugbegleiterinnen für einen Verstoß gegen Europarecht (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16. Oktober 2008 -  7 AZR 253/07 (A)).
Es handelt sich um den Fall einer Klägerin, die seit 1991 bei der beklagten Fluglinie als Flugbegleiterin beschäftigt ist. Die Arbeitnehmerin schloss nach der Vollendung ihres 55. Lebensjahres mit dem Arbeitgeber fünf [...]

Glaubhaftmachung einer AGG-Diskriminierung durch Indizien »

Bewirbt sich eine schwangere Arbeitnehmerin auf eine Stelle und besetzt der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem männlichen Mitbewerber, dann kann dies eine verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts sein. Was aber muss die Arbeitnehmerin dem Gericht vortragen? Das Bundesarbeitsgericht setzte jetzt mit Urteil vom 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - neue Maßstäbe.

Stewardess als zu alt abgelehnt - 4000 Euro Entschädigung »

Die Lufthansa lehnte die Einstellung einer 46-jährigen Stewardess wegen ihres Alters als “nicht zumutbar” ab. Die Ablehnung der Bewerberin als “zu alt” wird teuer: Das Arbeitsgericht Frankfurt (11 Ca 8952/06) hielt 4000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung für angebracht.

Männlicher Bewerber statt schwangerer Bewerberin befördert - keine Diskriminierung »

Die Arbeitnehmerin machte Schadensersatz wegen einer Benachteilung aus geschlechtsspezifischen Gründen mit der Begründung geltend, sie sei bei der Beförderung in eine Direktorenstelle gegenüber einem männlichen Bewerber aus geschlechtsspezifischen Gründen benachteiligt worden, weil sie zur Zeit der Entscheidung über die Stellenbesetzung schwanger war.

Nicht geschlechtsneutrale Stellenanzeige - Keine Entschädigung bei Indizien für unernste Bewerbung »

Ein Arbeitgeber schreibt eine Stelle mit der unzulässigerweise nur Frauen ansprechenden Stellenbezeichnung “Chefsekretärin/ Assistentin” aus. Ein bei der Stellenbesetzung nicht berücksichtigter männlicher Stellenbewerber machte daraufhin wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung eine Entschädigung geltend. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Klage Urteil vom 30.03.2006, 10 Sa 2395/05, abgewiesen - die Bewerbung enthalte Indizien, dass sie nicht ernst gemeint war.

Nachbesserung des AGG - Alter soll bei der Sozialauswahl weiterhin vor Jugend gehen »

Der Bundestag hat am 19.10.2006 eine Änderung des am 18.8.2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen - um das soeben beschlossenen Gesetz nachzubessern. Die Nachbesserungen hat sind versteckt in dem Entwurf des “Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes” (Drs. 16/1936, 16/1307) enthalten.