Befristung von Flugbegleitern – Altersgrenze »
Das Bundesarbeitsgericht hält die sachgrundlose Befristung älterer Flugbegleiterinnen für einen Verstoß gegen Europarecht (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - 7 AZR 253/07 (A)).
Das Bundesarbeitsgericht hält die sachgrundlose Befristung älterer Flugbegleiterinnen für einen Verstoß gegen Europarecht (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - 7 AZR 253/07 (A)).
Die Lufthansa lehnte die Einstellung einer 46-jährigen Stewardess wegen ihres Alters als “nicht zumutbar” ab. Die Ablehnung der Bewerberin als “zu alt” wird teuer: Das Arbeitsgericht Frankfurt (11 Ca 8952/06) hielt 4000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung für angebracht.
Der Bundestag hat am 19.10.2006 eine Änderung des am 18.8.2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen – um das soeben beschlossenen Gesetz nachzubessern. Die Nachbesserungen hat sind versteckt in dem Entwurf des “Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes” (Drs. 16/1936, 16/1307) enthalten.