Gefährlicher Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilung einklagbar »
Arbeitnehmer können verlangen, dass der Arbeitgeber ihren Arbeitsplatz und die Arbeitsabläufe in einer Gefährdungsbeurteilung auf (Gesundheits-)Gefahren untersucht. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 1117/06).