Arbeitsentgelt

Keine Fördermittel für rechtswidrigen Arbeitsvertrag »

Der Arbeitgeber verlangte die Gewährung eines Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit. In dem Fördermittelantrag teilte er offenherzig mit, er habe mit dem eingestellten Kraftfahrer Lenkzeiten von 60 Stunden wöchentlich vereinbart, das ganze für ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.250,00 Euro netto inklusive Spesen und inklusive Übernachtungskosten. Die Spesenanteil am Gesamtnettobetrag liege bei 1.250,00 Euro.

100 % Bonus, wenn der Arbeitgeber den Abschluss der Zielvereinbarung verweigert »

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer einen Bonus gezahlt erhält, die konkrete Höhe des Bonus aber davon abhängig machen, dass der Arbeinehmer bestimmte Ziele verwirklicht, die in einer gesondert zu vereinbarenden Zielvereinbarung gemeinsam festzulegen sind. Was passiert, wenn der Arbeitgeber sich nicht bereit findet, Ziele zu verhandeln oder eine Zielvereinbarung abzuschließen? Geht der Arbeitnehmer dann leer aus (keine Ziele = keine Zielerreichung)? Das Landesarbeitsgericht Köln befand, dem Arbeitnehmer stünden in solchen Fällen 100 % des Bonus zu.

Rückwirkende Verschlechterung der Arbeitsvergütung per Sanierungstarifvertrag »

Können Arbeitgeber und Gewerkschaft in einem Sanierungstarifvertrag rückwirkende Verschlechterungen der Arbeitsvergütung oder anderer Arbeitnehmerrechte wirksam vereinbaren? Wann haben die von rückwirkenden Verschlechterungen betroffenen Arbeitnehmer Vertrauensschutz? Hierzu hatte das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 11.10.2006 - 4 AZR 486/05 - zu befinden.

Verkehrsunfall - Wegfall der Entgeltfortzahlung »

Auf dem Weg zur Arbeit haben Sie einen Verkehrsunfall mit Rippenbrüchen und sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit. Die Hafpflichtversicherung Ihres Unfallgegners erklärt sich bereit, Ihnen pauschal 42.000 Euro zu zahlen, wenn damit alle gegenwärtigen und künftigen Unfallfolgen pauschal abgegolten sind. Sie stimmen zu. Leider verweigert später ihr Arbeitgeber wegen der Vereinbarung mit dem Haftpflichtversicherer die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Zu Recht?

Arbeit auf Abruf - Nur bis zu 25 Prozent der Mindestarbeitszeit »

Manche Arbeitgeber verwenden Arbeitsverträge, in denen eine geringe “Mindestarbeitszeit” mit großzügigen “Überstunden auf Abruf” vereinbart werden. Bei Arbeitsmangel soll dann nur noch Gehalt für die Mindestarbeitszeit bezahlt werden, für nicht abgerufene Überstunden kein Cent. Dem hat das Bundesarbeitsgericht jetzt Grenzen gesetzt.
Das Problem: Bei Arbeitsmangel muss der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer grundsätzlich die volle vereinbarte Arbeitszeit bezahlen - auch [...]