Arbeitsplatzkonflikt

Schmerzensgeld nur bei eigener weißer Weste? (Stellungnahme zu Rechtsanwalt Dr. Sievert, Hamburg) »

Kann ein Arbeitnehmer, der einem rechtswidrigen Arbeitsplatzkonflikt (”Mobbing”) ausgesetzt ist, nur dann Schmerzensgeld geltend machen, wenn der kondliktunterlegene Arbeitnehmer selbst eine “weiße Weste” hat? Dies erörtert der Hamburger Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert anhand einer Entscheidung des Landeesarbeitsgerichts Bremen. Meines Erachtens ist an dem “weiße Weste”-Argument nichts dran.