Arbeitsverweigerung

Zurückbehaltungsrecht bei Mobbing – Mobbinghandlungen müssen konkret benannt sein »

Arbeitsplatzkonflikte und Mobbing machen krank. Schreibt der Arzt wieder gesund, stellt sich für die Konfliktbetroffenen oft die Frage, wie sie sich verhalten sollen. Nicht selten ist die Befürchtung allzu gerechtfertigt, das Mobbing werde nach der Rückkehr zur Arbeit umgehend neu beginnen. Was also tun? Darf die Arbeit verweigert werden, bis das Mobbing beendet ist? Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 23.01.2007, 9 AZR 557/06, zur Frage, wie ein Zurückbehaltungsrecht bei Mobbing ausgeübt werden kann.

Drohungen im Zorn – fristlose Kündigung »

Ein Arbeitnehmer beantragt Urlaub, um seine auf der Intensivstation liegende kranke Mutter besuchen zu können. Er rechnet mit dem baldigen Tod der Mutter. Der Arbeitgeber lehnt den Urlaubsantrag dennoch ab. Wenn ein Arbeitnehmer in einer solchen Siitation Drohungen gegenüber dem Vorgesetzten ausspricht, darf der Arbeitgeber trotz der Notlage des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis durch frislose Kündigung beenden.

Arbeitsverweigerung
9 Q / 0,397 S