Beweis

Verursachung einer Krankheit durch Mobbing: Attest ist im Prozess ausreichend »

“Mobbing” führt häufig zu Erkrankungen. Das Bundesarbeitsgericht stellte jetzt klar, dass ein an seiner Gesundheit geschädigter Arbeitnehmer vor Gericht zwar die Verursachung seiner Krankheit durch bestimmte Ursachen vortragen muss, hierfür aber ein ärztliches Attest in der Regel ausreicht (Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 30.9.2008, 3 AZB 47/08).
Zum Hintergrund:
Die Verursachung eines Gesundheitsschadens durch eine Konfliktsituation am [...]

LAG Berlin: Diskriminierung bei Beförderung - Beweis per Statistik »

Kann die Diskriminierung bei der Beförderung durch Statistik belegt werden? Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bejahte dies in einem Grundsatzurteil vom 26.11.2008 - 15 Sa 517/08. Das Landesarbeitsgericht verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung von Schadensersatz und einer Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung. Der Arbeitgeber hatte eine als Führungskraft beschäftigte Arbeitnehmerin bei der Beförderung auf eine Führungsposition wegen ihres Geschlechts [...]

Lohnerhöhung - Gleichbehandlung aller Betriebe! »

Lohnerhöhung & Gleichbehandlung aller Betriebe: Wenn ein Arbeitgeber in verschiedenen Betrieben seines Unternehmens eine freiwillige Lohnerhöhung verspricht: Darf der Arbeitgeber einen kompletten Betrieb von der Lohnerhöhung ausnehmen? Können Arbeitnehmer des von der Lohnerhöhung ausgenommenen Betriebs Gleichbehandlung verlangen und die Lohnerhöhung vor dem Arbeitsgericht einklagen? Grundsätzlich ja, meinte jetzt das Bundesarbeitsgericht (03.12.2008 - 5 AZR 74/08). [...]

Glaubhaftmachung einer AGG-Diskriminierung durch Indizien »

Bewirbt sich eine schwangere Arbeitnehmerin auf eine Stelle und besetzt der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem männlichen Mitbewerber, dann kann dies eine verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts sein. Was aber muss die Arbeitnehmerin dem Gericht vortragen? Das Bundesarbeitsgericht setzte jetzt mit Urteil vom 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - neue Maßstäbe.

Gespräch ohne Zeugen - Gericht muss bei Beweis Beteiligten anhören »

Was in einem ohne Zeugen geführten Gespräch unter vier Augen gesagt wurde - oder auch nicht gesagt wurde - ist für die Teilnehmer eines solchen Gesprächs später oft wichtig - aber schwierig zu beweisen: Vor Gericht darf niemand als Zeuge in eigener Sache aussagen. Das Bundesarbeitsgericht stellt jetzt erneut klar, dass es hiervon Ausnahmen gibt: Bei Vieraugengesprächen muss das Gericht notfalls auch die eigene Aussage des Gesprächsteilnehmers als Beweismittel akzeptieren (Bundesarbeitsgericht, 22.5.2007, 3 AZN 1155/06).