Bewerbung
Verspätetes Zeugnis - Schadensersatz? »
Erteilt der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis nicht rechtzeitig, kann dem ausscheidenden Arbeitnehmer ein Schadensersatzanspruch zustehen. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer Schaden ersetzen, der nachweisbar gerade deshalb entstanden ist, weil das Zeugnis nicht rechtzeitig vorlag. Entgeht den Arbeitnehmer wegen des fehlenden Zeugnisses ein neuer Arbeitsplatz, dann hat der bisherige Arbeitgeber als Schaden möglicherweise auch das entgangene Gehalt [...]