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Krankenhäuser und Ärzte: Mehr Datenschutz bei Abrechnung »

Krankenhäuser dürfen Daten der im Krankenhaus behandelten gesetzlich krankenversicherter Patienten nicht an private Abrechnungsstellen weitergeben. Dies entschied das Bundessozialgericht (Urteil vom 10.12.2008 – B  KA 37/07 R).  Die Entscheidung des Bundessozialgerichts betrifft möglicherweise auch niedergelassene Ärzte.

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7 Q / 0,531 S