Entgeltfortzahlung

Verkehrsunfall – Wegfall der Entgeltfortzahlung »

Auf dem Weg zur Arbeit haben Sie einen Verkehrsunfall mit Rippenbrüchen und sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit. Die Hafpflichtversicherung Ihres Unfallgegners erklärt sich bereit, Ihnen pauschal 42.000 Euro zu zahlen, wenn damit alle gegenwärtigen und künftigen Unfallfolgen pauschal abgegolten sind. Sie stimmen zu. Leider verweigert später ihr Arbeitgeber wegen der Vereinbarung mit dem Haftpflichtversicherer die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Zu Recht?

Entgeltfortzahlung
8 Q / 0,403 S