Flexibilisierung

Zielvereinbarung total: 100 % flexibles Gehalt – geht das? »

Kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Flexibilisierung bis zu 100 % des Gehalts vereinbaren: Abschaffung des Festgehalts. Gehalt nur nach dem Grad der Erreichung bestimmter Ziele. Das Ganze garniert mit einem ergänzenden Freiwilligkeitsvorbehalt. Geht so etwas?

Arbeitsvertrag: Bis zu 30% Gehalt darf unter Widerrufsvorbehalt stehen »

Darf ein Arbeitgeber im Arbeitvertrag eine Klausel vereinbaren, die ihm erlaubt das Gehalt des Arbeitnehmers bei Bedarf einseitig abzusenken – bei unverändert bleibender Arbeitsleistung des Arbeitnehmers? Das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 721/05) meint: ja – wenn der Arbeitgeber bestimmte Vorgaben und Grenzen einhält und seine Arbeitsverträge geschickt genug gestaltet.

Arbeit auf Abruf – Nur bis zu 25 Prozent der Mindestarbeitszeit »

Manche Arbeitgeber verwenden Arbeitsverträge, in denen eine geringe “Mindestarbeitszeit” mit großzügigen “Überstunden auf Abruf” vereinbart werden. Bei Arbeitsmangel soll dann nur noch Gehalt für die Mindestarbeitszeit bezahlt werden, für nicht abgerufene Überstunden kein Cent. Dem hat das Bundesarbeitsgericht jetzt Grenzen gesetzt.

Flexibilisierung
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