Freistellung

Unbezahlter Urlaub bei Auftragsmangel? »

Bei Auftragsmangel muss der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung zahlen – auch wenn kein Handschlag Arbeit mehr zu tun ist (§ 615 BGB). Kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag wirksam vereinbaren, dass der Arbeitnehmer bei Auftragsmangel unbezahlten Urlaub erhält?

Freistellung – Wegfall der Sozialversicherungspflicht? »

Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der VDR und die BA sind übereingekommen, dass kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung mehr besteht, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sind, dass weder der Arbeitnehmer seine Arbeitsbereitschaft und -leistung weiter zur Verfügung stellt, noch der Arbeitgeber die Arbeitsleistung annimmt und sein Weisungsrecht ausübt.

Freistellung
10 Q / 0,453 S