Internet-Zugang gesperrt: Diskriminierung »
Darf der Arbeitgeber einem gekündigten Arbeitnehmer den Zugang zu Intranet und Internet am Arbeitsplatz verweigern? Nein, meinte das Arbeitsgericht Berlin (71 Ca 24785/05): Der Entzug selbstverständlicher Arbeitsmittel wie des Internets sei Diskriminierung und könne nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen gerechtfertigt sein.