§ 1 a KSchG – Abweichend hohe Abfindung nur bei klarer Ankündigung im Kündigungsschreiben »
Darf der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Abfindung nach § 1 a KSchG unterschreiten und dem Arbeitnehmer, für den Fall dass der keine Kündigungsschutzklage erhebt, eine kleinere als die von § 1 a KSchG vorgesehene Abfindung anbieten? Das Bundesarbeitsgericht beantwortete diese Frage jetzt mit einem klaren sowohl als auch.