Korruption

Keine Fördermittel für rechtswidrigen Arbeitsvertrag »

Der Arbeitgeber verlangte die Gewährung eines Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit. In dem Fördermittelantrag teilte er offenherzig mit, er habe mit dem eingestellten Kraftfahrer Lenkzeiten von 60 Stunden wöchentlich vereinbart, das ganze für ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.250,00 Euro netto inklusive Spesen und inklusive Übernachtungskosten. Die Spesenanteil am Gesamtnettobetrag liege bei 1.250,00 Euro.

Aktienoptionen auch für Betriebsratsmitglieder »

Darf der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Aktienoptionen verweigern, weil der Arbeitnehmer Mitglied im Betriebsrat ist? Nein, er darf nicht. So befand das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. Januar 2008 – 7 AZR 887/06.

43.764 EUR steuerfreie Kostenpauschale – Verfassungswidrige Selbstbegünstigung des Bundestags »

Bundestagsabgeordnete erhalten eine steuerfreie jährliche Kostenpauschale von derzeit mindestens 43 764 EUR zuzüglich weiterer Sachleistungen. Die Kostenpauschale enthält verschiedenste Vergünstigungen, die dem Normalbürger nicht zustehen. Der Bundesfinanzhof hat dies jetzt kritisiert – und erstaunlich klare Worte gefunden (“verfassungswidriges Staatshandeln”, “Selbstbegünstigung”). Mit Beschluss vom 21.09.2006 – VI R 81/04 – stellte der Bundesfinanzhof dem Bundesfinanzminister 10 Fragen von beißender Schärfe – und kündigte an, die Sache vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.

Neueinstellungen auf nicht existente Stellen – Strafbare Untreue eines Landrats »

Der Verurteilte kandidierte für die Landratswahl 2000 im Landkreis Gotha. Während des Wahlkampfs stellte er verschiedenen Personen, die ihn unterstützten oder deren Unterstützung für seine Kandidatur er gewinnen wollte, spätere Anstellungen im Landratsamt in Aussicht. So sollte beispielsweise sein Wahlkampfmanager für diese Tätigkeit nicht etwa eine Vergütung vom Angeklagten erhalten, sondern nach der Wahl des [...]

Kündigung wegen Unterschlagung von Geld – Beweislast »

Wann darf der Arbeitgeber kündigen, wenn ein Arbeitnehmer, dem die Verwaltung von Geld und Schecks übertragen ist, Gelder ohne Quittung auszahlt und der Verdacht besteht, der Arbeitnehmer könnte das Geld in Wahrheit selbst behalten haben.

Korruption
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