Kündigungsschutz

Kündigung: AGG gilt »

AGG & Kündigung: Ist die Berücksichtigung des Alters bei der Kündigung eine verbotene Altersdiskrimierung? Wenn eine betriebsbedingt Kündigung ansteht: Dürfen Arbeitgeber bei der Sozialauswahl das Alter der Arbeitnehmer für die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers berücksichtigen - oder gerade nicht? Gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei Kündigungen des Arbeitgebers? Hierzu entschied das Bundesarbeitsgericht (06. 11.2008 - 2 AZR 701/07).

Leidensgerechte Beschäftigung: Zu spätes Arbeitsangebot »

Manchmal möchten Arbeitnehmer während einer Erkrankung trotz eigentlich fortbestehender Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten. Zum Beispiel dann, wenn der Anspruch auf staatliches Krankengeld zeitlich ausläuft (Aussteuerung). Muss der Arbeitgeber sich darauf einlassen? Muss er - wenn er es ablehnt Arbeitnehmer bei Krankheit (leidensgerecht) zu beschäftigen - anschließend so genannten Annahmeverzugslohn (§ 615 BGB) zahlen? Hierzu entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 27.08.2008 - 5 AZR 16/08.

Kündigung: Krankheit für Sozialauswahl kein Argument »

Darf der Arbeitgeber bei der betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl “nach Gesundheit” durchführen, gesunde Arbeitnehmer von der Kündigung ausnehmen und Kündigungen nur denjenigen Arbeitnehmern aussprechen, die hohen Ausfallzeiten wegen Krankheit haben?

Überraschung: Betriebsübergang - Kündigungsschutz weg »

Was passiert bei einem Betriebsübergang mit dem Kündigungsschutz, wenn der bisherige Arbeitgeber einen Betrieb oder Betriebsteil auf einen Erwerber überträgt und der neue Betriebsinhaber nur einen Kleinbetrieb hat? Entfällt dann beim neuen Arbeitgeber der bisherige Kündigungsschutz?

Verhaltensbedingte Kündigung für Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Nicht immer! »

Wenn ein Arbeitnehmer einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber stellt, folgt oft die Kündigung durch den Arbeitgeber. Viele Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit halten die fristlose Kündigung nach einer Anzeige fast “automatisch” für berechtigt. Wer als Arbeitnehmer zu Missständen den Mund aufmacht ist halt “Nestbeschmutzer”, pardon: verletzt (angeblich) seine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt klargestellt, dass Arbeitnehmer für Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber nicht ohne weiteres gekündigt werden dürfen - auch dann nicht, wenn Vorgesetzte “nur” das Vermögen des Arbeitgebers schädigen (BAG, Urteil vom 07.12.2006, 2 AZR 400/05).

Änderungskündigung - Zeitdruck & Gültigkeitsdauer des Änderungsangebots »

Taktische Schachzüge bei der Änderungskündigung: Welchen Zeitdruck darf der Arbeitgeber ausüben? Welche Zeit darf sich der Arbeitnehmer mit der vorbehaltlosen Annahme eines Änderungsangebots lassen? Bundesarbeitsgericht vom 01.02.2007 - 2 AZR 44/06.

Keine Kündigung wegen Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit »

Ein Student ist bei einem Arbeitgeber seit 1990 als “studentische Aushilfe” beschäftigt. Der Arbeitgeber will den Studenten nur beschäftigen, wenn keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Was aber, wenn die Sozialversicherungsfreiheit des Studenten wegfällt?

Unterdurchnittliche Arbeit - Kündigung leistungsschwacher Arbeitnehmer »

Wann darf ein Arbeitnehmer wegen schlechter Arbeitsleistung die Kündigung erhalten? Dies klärte das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 667/02) am Beispiel eines Arbeitnehmers, der die betriebliche Durchschnittsleistung um 40 - 50 % unterschritt.

Unregelmäßigkeiten im Betrieb angezeigt - Fristlose Kündigung »

Darf eine Altenpflegerin, wenn sie Misstände im Altenheim und Manipulation der Pflegedokumentation entdeckt, eine Strafanzeige erstatten? Wenn sie Strafanzeige erstattet: darf der Arbeitgeber die Altenpflegerin verhaltensbedingt außerordentlich fristlos kündigen?

Sozialauswahl bei Zusammenlegung von Niederlassungen »

Wie ist eigentlich die Sozialauswahl durchzuführen, wenn der Arbeitgeber zwei Niederlassungen zusammenlegt: Sind die Arbeitnehmer der einzelnen Niederlassungen nur unter sich zu vergleichen oder ist die Sozialauswahl zwischen den Arbeitnehmern beider Niederlassungen durchzuführen. Dies hatte das Bundesarbeitsgericht jetzt zu entscheiden (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2006 - 2 AZR 676/05).