Sozialplan

Weniger Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente »

Ein Sozialplan darf die Abfindung geringer bemessen, wenn der aussscheidende Arbeitnehmer Anspruch auf vorgezogene Altersrente hat. Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 11.11.2008 - 1 AZR 475/07 -) befand, Sozialplanabfindungen hätten eine zukunftsbezogene Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion. Wer vorgezogene Altersrente beziehen könne, sei weniger bedürftig. Die geringere Bemessung der Sozialplanabfindung seii deshalb keine verbotene Altersdiskriminierung und auch kein [...]

Abfindung aus Sozialplan bei Tod des Arbeitnehmers nicht vererblich »

Was passiert mit dem Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan, wenn der Arbeitnehmer stirbt, bevor der Endtermin des Arbeitsverhältnisses erreicht ist? Können die Erben des verstorbenen Arbeitnehmers die Abfindung vom Arbeitgeber gezahlt verlangen?